Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Nähere Informationen finden Sie u.a. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html).
Wie wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Die Vorlage des Nachweises erfolgt bitte im Sekretariat der Schule.
Bis wann ist der Nachweis zu erbringen?
Schülerinnen und Schüler, die schon vor dem 01.03.2020 in unserer Schule betreut wurden, müssen den Nachweis bis zum 31. Dezember 2021 erbringen. Für Neuaufnahmen ab dem 01.03.2020 gilt diese Frist nicht. Der Nachweis ist in diesem Fall mit der Anmeldung zu erbringen.
Das Formblatt des Gesundheitsamtes im Kreis Lippe (https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe-wAssets/docs/dienstleistungen-media/530_Formular_Masernschutz_Erfassung.pdf) haben wir im September 2020 an die Schülerinnen und Schüler ohne gültigen Nachweis verteilt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Schulsekretariat.